Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 32 Abs. 5 AVBFernwärmV
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir informieren Sie hiermit, dass die LAVA GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2026 einen Teil der Fernwärmeversorgung in den nachfolgend genannten Gebieten übernimmt. Die Übernahme beschränkt sich ausschließlich auf den Betrieb von 208 Anlagen und betrifft damit nur einen kleinen Teil unseres Gesamtportfolios.
- Adersheim
- Aurach
- Bad Harzburg
- Bad Kösen
- Bergisch Gladbach
- Berlin
- Blomberg
- Brandenburg an der Havel
- Coswig
- Dommitzsch
- Duisburg
- Erlangen
- Essen
- Felde
- Frankfurt am Main
- Garbsen
- Genthin
- Glinde
- Groß Umstadt
- Hagen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Hattingen
- Holzwickede
- Kelsterbach
- Ketzin
- Kitzscher
- Kyritz
- Leipzig
- Limbach-Oberfrohna
- Magdeburg
- Markranstädt
- Marl
- Nachterstedt
- Nürnberg
- Offenbach
- Oranienburg
- Pasewalk
- Pinneberg
- Potsdam
- Quickborn
- Radebeul
- Rastatt
- Rellingen
- Rendsburg
- Rositz
- Rüsselsheim
- Salzatal OT Lieskau
- Schriesheim
- Stolpen OT Helmsdorf
- Itzehoe
- Viersen
- Vlotho
- Weeze
- Weinböhla
- Wiesbaden
- Wolfenbüttel
- Wunsiedel
- Wustermark
- Zwenkau
Das Unternehmen tritt an die Stelle der GETEC und übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten aus den bestehenden Fernwärmelieferungsverträgen.
Was bedeutet das für Sie?
Ihre bestehenden Verträge bleiben unverändert bestehen. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Ihr Sonderkündigungsrecht:
Gemäß § 32 Abs. 5 AVBFernwärmeV können Sie den Vertrag aus wichtigem Grund innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des Monats, der auf diese Bekanntgabe folgt, kündigen. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und an folgende Adresse gerichtet werden:
G+E GETEC Holding GmbH
Albert-Vater-Straße 50
39108 Magdeburg
Oder per E-Mail an:
kundenservice.immo@getec.de
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter anlagenkauf@getec.de zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
ihr GETEC Team