Kommunale Wärmeplanung – wir liefern die Daten, Sie gestalten die Zukunft!

Wohngebiet

Bis spätestens 2026 bzw. 2028 sind alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan (KWP) zu erstellen – gesetzlich verankert im Wärmeplanungsgesetz (WPG), das im Jahr 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Ziel ist es, die Dekarbonisierung der Wärmenetze und eine klimafreundliche, wirtschaftliche Wärmeversorgung für alle Gebäude sicherzustellen. 

GETEC unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres KWP – schnell, strukturiert und zentral. Gemeinsam stellen wir die Weichen für eine zukunftssichere Wärmeinfrastruktur

Warum Kommunale Wärmeplanung nach dem WPG?

Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist die kommunale Wärmeplanung für Städte und Gemeinden verpflichtend geworden. Sie stellt eine strategische Grundlage dar, um Klimaziele zu erreichen und langfristig eine nachhaltige Wärmeversorgung sicherzustellen. Die Erstellung eines KWP fördert zudem Transparenz, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit in der Kommune. 

Dekarbonisierung durch Wärmeplanung: Kommunen als Motor der Wärmewende

Die Dekarbonisierung der kommunalen Wärmeinfrastruktur ist ein zentrales Ziel des WPG. Im Mittelpunkt steht die Umstellung auf Wärme aus erneuerbaren Energien wie Geothermie, Solarthermie, Biomasse und Abwärme. Der kommunale Wärmeplan liefert dafür die Grundlagen – datengestützt, rechtssicher und zukunftsorientiert. 

Die Transformation ist anspruchsvoll, aber machbar – und bietet eine ganze Reihe an Chancen für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und lokale Wertschöpfung. 

Wärmenetzdaten direkt und unkompliziert anfragen

Immer mehr Kommunen und Planungsbüros fragen aktuell gezielt nach Daten zu bestehenden Wärmenetzen. Um Sie im Rahmen Ihrer kommunalen Wärmeplanung bestmöglich zu unterstützen, haben wir unseren Prozess zur Datenbereitstellung zentralisiert und optimiert.

Ihre zentrale Anlaufstelle für KWP-Daten


Unser Dekarbonisierungsmanagement-Team (DMG) ist speziell darauf ausgerichtet, Anfragen im Zusammenhang mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) effizient zu bearbeiten. Sie erhalten die relevanten Wärmenetzdaten für Ihren KWP direkt und ohne Umwege. 

Unsere Lösungen für Ihre kommunale Wärmeplanung

Als erfahrener Partner im Bereich kommunale Energieversorgung bietet GETEC modulare Versorgungskonzepte, die sich optimal in Ihre kommunale Wärmeplanung integrieren lassen – flexibel, nachhaltig und wirtschaftlich. Ob Fernwärme, Quartiersversorgung oder hybride Systeme: Unsere Lösungen sind individuell an die Bedürfnisse Ihrer Kommune anpassbar. 

Erfahren Sie mehr über unsere Energieversorgungsmodelle für Kommunen und unser Angebot im Bereich GETEC District Heating.

Pflichten und Fristen im Überblick

Gemäß dem Gesetz für die Wärmeplanung (WPG) gelten folgende Abgabefristen für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans (KWP): 

  • Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern: Abgabefrist bis 30. Juni 2026 

  • Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern: Abgabefrist bis 30. Juni 2028 

Je früher die kommunale Wärmeplanung beginnt, desto besser lassen sich Fördermittel nutzen und Investitionen strategisch planen. 

Fördermöglichkeiten für die Wärmeplanung

Die Erstellung eines KWP kann über verschiedene Förderprogramme von Bund und Ländern finanziell unterstützt werden. Diese Förderungen sollen Kommunen entlasten und die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) beschleunigen. Wir beraten Sie gerne zu passenden Programmen und unterstützen Sie bei der Antragstellung. 

GETEC: Jetzt mit der kommunalen Wärmeplanung starten

Die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes bringt große Chancen für Kommunen – von der Klimaneutralität bis zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Nutzen Sie unsere Expertise, um frühzeitig einen effektiven kommunalen Wärmeplan (KWP) zu erstellen und die Wärmewende aktiv mitzugestalten. 

GETEC – Ihr Partner für zukunftssichere Wärmeversorgung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung.