Wirtschaftlichkeit:
Stromverkauf ohne Risiko

Das virtuelle Kraftwerk bietet eine große Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten. Eine intelligente Prozess- und Leittechnik ist dabei stets das unverzichtbare Kernelement. Die Anlagen müssen auf kleinste Änderungen im Markt sofort reagieren können. Um den erzeugten EEG-Strom flexibel an Dritte zu verkaufen, bieten sich zwei Möglichkeiten:

  • Die eigenverantwortliche Direktvermarktung (Marktprämienmodell) oder
  • die gesetzlich verankerte Vergütung durch den zur Abnahme verpflichteten Netzbetreiber.

Die Marktprämie und das Marktprämienmodell dienen der Förderung der Direktvermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien. Bei der Direktvermarktung wird der produzierte Strom direkt an den Abnehmer verkauft. Der Netzbetreiber wird aus dem sonst üblichen Vermarktungskreislauf, der im Normalfall den Strom an den Verbraucher weiterleitet, ausgeschlossen. Dabei erhalten die Betreiber der Anlagen keine Vergütung über das EEG, sondern über das Marktprämienmodell. Mithilfe dieser Prämien soll der Anlagenbetreiber dazu animiert werden, seinen Strom bedarfsorientiert einzuspeisen. Der Strom wird an der Strombörse verkauft und die Betreiber werden mit dem regulären Marktpreis entlohnt. Dieser Preis liegt meistens deutlich unterhalb der Einspeisevergütung nach dem EEG. Die dadurch entstehende Differenz zu Lasten des Anlagenbetreibers wird durch die Marktprämie ausgeglichen. Zusätzlich können sich Anlagenbetreiber am Regelenergiemarkt beteiligen und weitere Einnahmen generieren.

Wird der Strom gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) über die gesetzliche Vergütung an den Netzbetreiber verkauft, so erhält der Anlagenbetreiber eine konstant hohe Vergütung für den verkauften Strom. Der "grüne Strom" wird vom zuständigen Netzbetreiber abgenommen und vergütet. Diese Vergütung liegt deutlich über dem üblichen Marktpreis. Die Differenz zwischen Marktpreis und Vergütungspreis wird über die EEG-Umlage auf die Endverbraucher umgelegt. Die Netzbetreiber stimmen die Höhe dieser EEG-Umlage jährlich ab. Der Anlagenbetreiber kann selbst entscheiden, ob er seinen produzierten Strom über das EEG vergüten lassen möchte oder direkt vermarkten will. Der mittelfristige Wunsch des Gesetzgebers ist eine Direktvermarktungs- oder Selbstverbrauchspflicht für sämtlichen Strom aus EE-Anlagen.

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