Rechtliche
Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, denen eine KWK-Anlage unterworfen ist, sind vielseitig. Relevant sind vor allem

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, KWKG
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG
  • Energiesteuergesetz, EnergieStG

Zweck des BImSchG ist es, die Umwelt, Menschen, Tiere oder jegliche andere Sachgüter vor negativen Umwelteinwirkungen zu schützen und dieser vorzubeugen. Handelt es sich im Rahmen des BImSchG um eine genehmigungsbedürftige Anlage, so regelt es ebenfalls, welche Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden müssen um ein hohes Schutzniveau, sei es direkt oder indirekt, durch die Anlage verursacht, zu erreichen.

Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, dem KWKG, wird geregelt, dass der Betreiber einer KWK-Anlage Anspruch auf einen Bonus, den sogenannten KWK-Bonus, für jede erzeugte Kilowattstunde Strom erhält. Die Förderung ist, je nach elektrischer Leistung,auf eine bestimmte Förderdauer begrenzt.  

 

Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist es, die Energieversorgung nachhaltig im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes, der Schonung von fossilen Rohstoffen, der volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung und Weiterentwicklung von Erneuerbaren Technologien zur Stromversorgung zu fördern. Bis 2050 hat die Bundesregierung das Ziel den Anteil an erneuerbaren Energien auf 80% des Bruttostromverbrauches der Bundesrepublik Deutschland zu erhöhen.

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