Kommunale Wärmeplanung – wir liefern die Daten, Sie gestalten die Zukunft!

Wohngebiet

Bis spätestens 2026 bzw. 2028 sind alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, einen Kommunalen Wärmeplan (KWP) zu erstellen – gesetzlich verankert im Wärmeplanungsgesetz (WPG). Ziel ist eine klimafreundliche, verlässliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung vor Ort.

GETEC unterstützt Sie dabei – schnell, strukturiert und zentral.

Warum Kommunale Wärmeplanung?

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) schreibt der Gesetzgeber die Erstellung eines Wärmeplans auf kommunaler Ebene vor. Ziel ist eine nachhaltige und wirtschaftliche Wärmeversorgung – als Grundlage für kommunale Klimastrategien.

Wärmenetzdaten direkt anfragen

Kommunen und Planungsbüros treten derzeit verstärkt mit Anfragen zu bestehenden Wärmenetzen an uns heran. Um Ihnen eine verlässliche und zügige Rückmeldung zu ermöglichen, haben wir den Prozess der Datenbereitstellung zentralisiert.

Ihre zentrale Anlaufstelle


Unser Dekarbonisierungsmanagement-Team (DMG) kümmert sich um die Bearbeitung und sorgt dafür, dass Ihre Anfrage direkt an der richtigen Stelle landet.

Kommunale Energieversorgung und Stadtwärme von GETEC

Wir bieten modulare Versorgungskonzepte, die sich ideal in kommunale Wärmeplanungen integrieren lassen. Nachhaltig, effizient, wirtschaftlich – und abgestimmt auf die individuellen Anforderungen Ihrer Kommune.

Mehr zu unseren Energieversorgungsmodellen für Kommunen und GETEC District Heating

Gut zu wissen:

Kommunen mit über 100.000 Einwohnern: Abgabefrist bis Mitte 2026

Kleinere Kommunen: Abgabefrist bis Mitte 2028